Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren und Sie bestmöglich vor Missständen zu schützen.
Aus diesem Grund haben wir eine Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.
Für uns ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Das digitale Meldesystem bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, ihre Meldungen unkompliziert und wenn gewünscht auch anonym einzureichen. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch eine von uns beauftragte externe Meldestellenbeauftragte betreut. Wir haben uns bewusst für die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle entschieden, um die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit jederzeit sicherzustellen.
Unsere Hinweisgebermeldestellenbeauftragte ist:
Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH, Köln
Hier können Sie Ihre Meldung abgeben:
Digitales Hinweisgebermeldesystem
Diese Prozessschritte durchläuft ein Hinweis:
1. Hinweisgeber nimmt Meldung über das digitale Hinweisgebermeldesystem vor.
2. Meldung wird von den externen Meldestellenbeauftragten gesichtet und geprüft.
3. Einleitung einer unternehmensinternen Untersuchung auf Anregung und unter Anleitung der Meldestellenbeauftragten. Ableitung von Abhilfemaßnahmen bzw. Folgemaßnahmen.
4. Rückmeldung an die hinweisgebende Person und Dokumentation des Sachverhalts
5. Überprüfung durch die Meldestellenbeauftragten, ob Schwachstellen beseitigt oder weitere Maßnahmen notwendig sind.
Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, Hinweisgebern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden.